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FAQs (häufig gestellte Fragen)

 

Verordnen Sie auch Medikamente oder können Sie mich krankschreiben?

Nein, ich verordne keine Medikamente und ich nehme auch keine Krankschreibungen vor. Der Grund dafür ist, dass ich als Psychotherapeut niedergelassen bin. Für die Verordnung von psychiatrischen Medikamenten sind in der Regel Fachärzte für Psychiatrie oder Fachärzte für Neurologie zuständig.


Sprechen Sie türkisch oder russisch?

Hin und wieder werde ich gefragt, ob ich türkisch oder russisch spreche. Wohlmöglich ist es mein Name oder vielleicht auch mein Aussehen, was bei manchen Menschen diesen Anschein erweckt. Aber: Leider spreche ich nur Deutsch. Meine Familie stammt aus Ostpreußen und Schlesien und ist im Zuge des 2. Weltkriegs ins Ruhrgebiet gekommen. Ich bin also "Biodeutscher".


Kann nicht auch mein Partner oder meine Partnerin eine Behandlung bei Ihnen beginnen?

Es hat sich als sehr ungünstig erwiesen, wenn Familienmitglieder oder nahe Angehörige gleichzeitig eine Therapie bei einem Therapeuten machen. Als Therapeut ist man immer eine Art "Anwalt" des Patienten und steht auf dessen Seite. Dies macht es aber gleichzeitig sehr schwierig, einem anderen Familienmitglied gleichermaßen gerecht zu werden. Daneben spielt auch die Schweigepflicht eine große Rolle und das ist teils sehr schwer einzuhalten, wenn man noch jemanden anderen aus der Familie in der Behandlung hat.


Kann ich auch, wenn ich die Behandlung beendet habe, weiter zu Ihnen kommen?

Eine psychotherapeutische Behandlung hat immer einen Anfang und ein Ende. Die maximale Anzahl an Terminen liegt bei 80 Terminen und auch das nur im Ausnahmefall. Therapie soll immer Hilfe zur Selbsthilfe sein.


Kann ich zu Ihnen wechseln, ich komme mit meinem Therapeuten nicht klar?

Grundsätzlich ist das möglich, aber in vielen Fällen nicht sinnvoll. Mein erster Rat ist immer, sprechen Sie mit Ihrem Therapeuten oder ihrer Therapeutin über ihre Probleme mit ihm bzw. ihr. In den allermeisten Fällen werden Sie ein offenes Ohr finden und ihre Schwierigkeiten klären können. Nur in seltenen Ausnahmefällen übernehme ich die Behandlung, wenn bereits eine Behandlung bei einem Kollegen begonnen wurde (z.B. bei Umzug).


Ich habe vor einem Jahr eine Therapie beendet und benötige nun erneut Hilfe.

Die Psychotherapierichtlinien regeln, dass man nach Abschluss einer Behandlung zwei Jahre warten muss, bevor die Krankenkasse eine weitere Behandlung genehmigen kann. Von dieser Regelung kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden und ein Gutachter muss diese Notwendigkeit bestätigen.


Was mache ich, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, dann sollten Sie diesen 48 Stunden davor absagen. Sie können Ihre Absage notfalls auf den Anrufbeantworter sprechen oder eine Email an info(at)praxis-surall.de senden. Spätere Absagen können zu einem Ausfallhonorar führen.